Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Dompfarrei St. Bartholomäus ist das synodale Gremium auf der Ebene der Pfarrei und Kirchengemeinde, das für die Verwaltung des Kirchenvermögens zuständig ist. Der Pfarrer der Pfarrei ist in der Regel der Vorsitzende des Verwaltungsrates, dessen Mitglieder vom Pfarrgemeinderat gewählt werden.

In der Pfarrei neuen Typs gibt es einen Verwaltungsrat, dessen Zusammensetzung in der Wahl durch den Pfarrgemeinderat möglichst je eine/n Vertreter/in aus jedem Kirchort (bzw. jeder vorher selbständigen Pfarrei) berücksichtigen soll. Zur Wahrung von ortsgebundenen Aufgaben im Kirchort (ehemals selbständige Pfarrei oder Kirchengemeinde) kann der Verwaltungsrat einzelnen Personen sogenannte „Gattungsvollmachten“ erteilen und finanzielle Mittel einer „Zweckbindung“ unterstellen.

Der HERR heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und verbindet ihre Wunden. (Ps 147,3)

 

Quellennachweis: Ökumenische Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen (ÖAB)