Stadtkirche ermutigt zu gemeinsamen Glaubenserfahrungen

Beschluss des Frankfurter Stadtsynodalrates zur wechselseitigen Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl

 

Aus Anlass des Ökumenischen Kirchentages (ÖKT) hat der Frankfurter Stadtsynodalrat einen Beschluss zur gegenseitigen Teilnahme von katholischen und evangelischen Christinnen und Christen am Empfang von Eucharistie und Abendmahl in den Feiern der jeweils anderen Konfession verabschiedet. Darin heißt es, dass die Mitglieder des Stadtsynodalrates das Vertrauen des Frankfurter Ökumene-Kreises teilen, „dass es der eine Tisch des Herrn ist, an den Christus alle Getauften im evangelischen Abendmahl wie in der katholischen Eucharistie einlädt.“ Dieses Vertrauen gelte mit Blick auf die Gottesdienste beim Ökumenischen Kirchentag, aber auch für die Zeit danach. Die katholischen und evangelischen Gemeinden in Frankfurt werden ausdrücklich ermutigt, „einander immer besser kennenzulernen und der ökumenischen eucharistischen Abendmahlsgemeinschaft den Weg zu bereiten.“

 

Es freue ihn, dass sich die katholische Stadtkirche über den ÖKT hinaus ein von der Mitte her motiviertes Zusammenfinden von katholisch und evangelisch auf die Fahnen geschrieben habe, sagt der Vorsitzende des Stadtsynodalrates, Stadtdekan Johannes zu Eltz. Es sei ihm von Anfang an ein Anliegen gewesen, dass nicht ein Strohfeuer entzündet werde, sondern „dass wir uns vom Kirchentag anschieben lassen, um dort, wo die Glutkerne der Kirche sind, mehr Gemeinsamkeit zu finden“, sagt zu Eltz. Diese gebe es bereits in der langen ökumenischen Tradition bei vielen anderen Fragen. Dem anderen „zeigen und sagen, dass wir denselben Herrn in derselben Weise bei ihnen wirksam sehen wie bei uns“, das hebe im Tiefsten die Trennung auf. „Wir haben einen Herrn, einen Glauben, eine gemeinsame Hoffnung und das hat damit zu tun, dass wir auf derselben Spur sind, wenn wir Abendmahl oder Eucharistie feiern.“ Diese Identität müsse bei aller Differenz zum Ausdruck gebracht werden können.

 

„Es gibt mehr Verbindendes als das, was uns trennt: Jesus Christus lädt uns ein“, betont Marianne Brandt. Die stellvertretende Vorsitzende des Stadtsynodalrates und Vorsitzende der Stadtversammlung der Frankfurter Katholiken ist froh darüber, „dass wir uns hinter die Einladung gestellt haben, an den jeweils anderen konfessionellen Gottesdiensten am Samstagabend teilzunehmen.“ Besonders am Herzen liegt ihr die Zukunftsperspektive. „Das soll keine Eintagsfliege bleiben.“ Mit dem Beschluss ermutige der Stadtsynodalrat die Frankfurter Christinnen und Christen, gemeinsam Glaubenserfahrungen zu machen, beim ÖKT und darüber hinaus.

 

Der Stadtsynodalrat hat sich in seiner Stellungnahme dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises  katholischer und evangelischer Theologen (ÖAK) angeschlossen. Der ÖAK war in seiner vor zwei Jahren veröffentlichten Studie „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ zu dem Schluss gekommen, dass eine wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen theologisch begründet und deshalb möglich ist.

 

Auf die Kritik an diesem Votum, die Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Ökumene-Rates, in einem offenen Brief geübt hatte, hatte der Frankfurter Ökumenekreis, eine Gruppe Frankfurter katholischer und evangelischer Theologinnen und Theologen, zusammen mit den beiden Stadtdekanen Johannes zu Eltz und Achim Knecht, geantwortet. „Vertrauen ist besser“ lautet der Titel ihrer Stellungnahme vom 20. Februar dieses Jahres. Für sie, so schreiben sie, sei die Frage entscheidend: Besteht wechselseitig das Vertrauen, dass das Abendmahl ebenso wie die Eucharistie ein Mahl am Tisch des Herrn ist? „Wir Frankfurter Christinnen und Christen haben dieses Vertrauen in den vergangenen Jahren gewonnen und gestärkt. Es ist so weit gewachsen, dass wir wechselseitig an Eucharistie und Abendmahl teilnehmen können.“

 

Der 14. Stadtsynodalrat (SSR) hat sich am 2. Juni 2020 konstituiert. Er setzt sich aus haupt- und ehrenamtlichen Vertretern der Stadtkirche zusammen. Kraft Amtes ist Stadtdekan Johannes zu Eltz Vorsitzender des SSR, Marianne Brandt als Vorsitzende der Stadtversammlung stellvertretende Vorsitzende des SSR.